Fortführungsantrag rechtzeitig vorbereiten
Wenn das bewilligte Kontingent knapp wird und die Behandlung fortgeführt werden soll, muss der Antrag vorliegen und bearbeitet sein, bevor die letzte bewilligte Stunde verbraucht ist. Beginnen Sie die Vorbereitung deutlich vor dem Ende des Kontingents: Stundenstand prüfen, Verlauf zusammentragen, Bericht verfassen, Unterlagen vollständig einreichen.
Hinweis: Der Beitrag beschreibt den Ablauf nach der Psychotherapie-Richtlinie des G-BA und der Psychotherapie-Vereinbarung. In der Privatpraxis ohne Kassenzulassung richten sich Kostenübernahme, Kontingent und Fristen nach Ihrem Behandlungsvertrag, dem Tarif der privaten Krankenversicherung beziehungsweise den Beihilferegeln. Die Zahlen sind nicht automatisch übertragbar; klären Sie sie vorab mit dem Kostenträger.
Kontingente im Überblick
Die Kurzzeittherapie umfasst zwei Schritte zu je bis zu zwölf Stunden. Die Umwandlung in eine Langzeittherapie ist laut Psychotherapie-Vereinbarung spätestens mit der achten Therapieeinheit der zweiten Kurzzeittherapie zu beantragen. Für die Langzeittherapie nennt die Richtlinie je Verfahren einen Bewilligungsschritt und eine Höchstgrenze, jeweils kumulativ einschließlich der angerechneten Kurzzeitstunden (Einzeltherapie, Erwachsene):
| Verfahren | Bewilligungsschritt (Std.) | Höchstgrenze (Std.) |
|---|---|---|
| Verhaltenstherapie | 60 | 80 |
| Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie | 60 | 100 |
| Analytische Psychotherapie | 160 | 300 |
| Systemische Therapie | 36 | 48 |
Die Werte entsprechen dem KZT/LZT-Fristenrechner auf dieser Website. Prüfen Sie sie vor jedem Antrag gegen die aktuelle Fassung der Richtlinie. Mit dem Bewilligungsschritt ist das Kontingent bewilligt, mit dem nächsten Schritt wird eine Fortführung bis zur Höchstgrenze beantragt.
Schritt für Schritt
- Stundenstand feststellen. Zählen Sie die durchgeführten Stunden, die bewilligten Stunden und den Rest. Rechnen Sie ab, wann das Kontingent unter Ihrem üblichen Rhythmus endet.
- Zeitpunkt zurückrechnen. Ziehen Sie von diesem Datum die Zeit ab, die Sie für den Bericht brauchen, und die Bearbeitungszeit beim Kostenträger. Eine feste Bearbeitungsdauer nennen wir bewusst nicht; sie schwankt je nach Kasse, Versicherer und Gutachter.
- Entscheidung mit der Patientin oder dem Patienten treffen. Ob die Behandlung fortgeführt werden soll, besprechen Sie gemeinsam. Halten Sie das Gespräch in der Dokumentation fest.
- Verlauf zusammentragen. Was ist seit dem letzten Bericht geschehen: Sitzungsnotizen, Fragebogenwerte mit Datum, Übungen, Veränderungen, noch bestehende Einschränkungen?
- Bericht verfassen. Der Fortführungsbericht folgt der Gliederung des letzten Berichts und ergänzt den Verlauf seit dessen Datum. Die Begründung für weitere Stunden formulieren Sie selbst.
- Unterlagen vervollständigen. Antrag der Patientin oder des Patienten, Ihre Angaben, Bericht im verschlossenen Umschlag, bei Bedarf aktueller Konsiliarbericht. Die Einzelheiten stehen in der Unterlagen-Checkliste.
- Einreichung notieren. Halten Sie Datum und Weg der Einreichung fest, und tragen Sie sich eine Wiedervorlage ein, falls bis dahin keine Antwort vorliegt.
Was in den Bericht gehört
Der Bericht zeigt der Gutachterin oder dem Gutachter, wie sich die Behandlung entwickelt hat und warum weitere Stunden beantragt werden. Hilfreich sind prüfbare Angaben: Statt „deutlich gebessert“ nennen Sie den Fragebogenwert zu Beginn und zuletzt mit Datum, oder eine konkrete Beobachtung aus einer bestimmten Sitzung. Beschreiben Sie auch, was noch nicht erreicht ist; daraus ergibt sich, welche Ziele in den weiteren Stunden verfolgt werden. Aufbau und Gliederung erklärt der Beitrag PTV3-Bericht: Aufbau und Gliederung.
Privatpraxis, PKV und Beihilfe
- Private Krankenversicherung: Maßgeblich sind die Tarifbedingungen. Manche Tarife begrenzen die Stundenzahl oder verlangen eine Leistungszusage vorab, andere orientieren sich an der Richtlinie. Fragen Sie die Patientin oder den Patienten nach dem Tarif und holen Sie die Zusage für die Fortführung rechtzeitig ein.
- Beihilfe: Die Beihilfefähigkeit regeln Beihilfevorschriften wie die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und die Verordnungen der Länder. Für Bundesbeamte gibt es ein Formblatt für den Bericht, das dieselbe Gliederung wie der PTV-3-Bericht vorsieht. Länderregeln unterscheiden sich.
- Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V: Auch hier sollten Sie vor Ablauf der bisherigen Bewilligung klären, ob und in welchem Umfang weitere Stunden übernommen werden. Hintergrund: Kostenerstattung: Was Sie bescheinigen können.
Typische Fehler
- Beginn der Vorbereitung erst bei der letzten bewilligten Stunde
- Verlauf nur mit allgemeinen Aussagen, ohne Datum und Messwert
- Beantragter Stundenumfang passt nicht zu den bereits erbrachten Stunden
- Unterlagen unvollständig, sodass der Vorgang zurückgesendet wird
- Keine Wiedervorlage, wenn eine Antwort ausbleibt
Wie Software dabei helfen kann
Die Vorbereitung besteht überwiegend aus Zählen, Suchen und Terminieren. Der Antrags-Copilot zeigt je Fall bewilligte und verbrauchte Stunden und erinnert daran, bis wann ein Fortführungsantrag gestellt sein muss, falls Sie die Behandlung fortführen wollen. Auf Wunsch legt er einen Entwurf für den Fortführungsbericht an, in den Ihre Angaben aus dem letzten Bericht übernommen werden und der nur neu Dokumentiertes ergänzt, jeweils mit Quelle. Die Begründung schreiben Sie; unterschrieben, exportiert oder versendet wird nichts ohne Sie. Einen Eindruck vermittelt der Musterbericht zu einem fiktiven Fall; Interessierte tragen sich in die Warteliste ein.
Häufige Fragen
Wie früh sollte ich den Fortführungsantrag stellen?
So früh, dass die Entscheidung des Kostenträgers vorliegt, bevor die letzte bewilligte Stunde stattfindet. Eine feste Zahl ist nicht sinnvoll, weil die Bearbeitungszeiten schwanken. Rechnen Sie vom voraussichtlichen Ende des Kontingents zurück und planen Sie Zeit für den Bericht ein.
Was geschieht, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist, bevor die Entscheidung vorliegt?
Das hängt vom Kostenträger und vom Vertrag ab. Besprechen Sie mit der Patientin oder dem Patienten vorab, wie in diesem Fall verfahren wird, und halten Sie die Absprache schriftlich fest.
Gelten die Kontingente der Richtlinie auch für Privatversicherte?
Nicht automatisch. Private Tarife und Beihilfevorschriften regeln den Umfang eigenständig, orientieren sich aber häufig an der Richtlinie. Entscheidend sind Tarifbedingungen und Leistungszusage im Einzelfall.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL), Regelungen zu Kurzzeit- und Langzeittherapie und zu den Behandlungsumfängen, g-ba.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte), § 11 Abs. 5 und 6, Formulare PTV 1 bis 3, kbv.de
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), Regelungen zur Psychotherapie, gesetze-im-internet.de (Paragraphenangabe von uns nicht gegengeprüft: unverified)
- Bundespsychotherapeutenkammer: Informationen zur ambulanten Psychotherapie, bptk.de