Antrag vollständig einreichen: Unterlagen-Checkliste
Ein Antrag kommt häufig nicht wegen des Inhalts zurück, sondern weil ein Dokument fehlt, nicht unterschrieben ist oder nicht zum Bericht passt. Die Checkliste führt durch die üblichen Unterlagen im Gutachterverfahren und zeigt, worauf Sie bei privater Krankenversicherung, Beihilfe und Kostenerstattung zusätzlich achten.
Hinweis: Welche Unterlagen verlangt werden, bestimmt der Kostenträger. Die Liste fasst die üblichen Bestandteile zusammen und ersetzt nicht die aktuellen Formulare und Vorgaben des jeweiligen Versicherers, der Kasse oder der Beihilfestelle. Fragen Sie im Zweifel dort nach.
Die Kernunterlagen im Gutachterverfahren
| Unterlage | Wer erstellt sie | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Antrag auf Psychotherapie (PTV 1) | Patientin oder Patient | Vollständig ausgefüllt und unterschrieben; Angaben passen zu Ihren |
| Angaben der Therapeutin oder des Therapeuten (PTV 2) | Sie | Diagnose, Verfahren, beantragter Umfang und Frequenz stimmen mit dem Bericht überein |
| Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter (PTV 3) | Sie, persönlich | Chiffre statt Namen; Gliederung vollständig; Verlauf bei Umwandlung und Fortführung |
| Verschlossener Umschlag für den Bericht (PTV 8) | Sie | Bericht darin verschlossen beifügen |
| Konsiliarbericht | Ärztin oder Arzt | Liegt vor, ist nicht veraltet, Ergebnis ist im Bericht berücksichtigt |
Die Chiffre bilden Sie aus dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens und dem sechsstelligen Geburtsdatum. Der Bericht darf keine Angaben enthalten, die die Patientin oder den Patienten direkt identifizieren.
Checkliste vor dem Absenden
- Antrag der Patientin oder des Patienten unterschrieben und datiert
- Ihre Angaben vollständig; Diagnose nach ICD-10-GM; beantragter Stundenumfang nachvollziehbar
- Bericht persönlich verfasst, mit Chiffre, ohne Klarnamen
- Bericht im verschlossenen Umschlag; Umschlag korrekt beschriftet
- Konsiliarbericht beigefügt oder dessen Vorliegen dokumentiert
- Stunden: bisher erbrachte, bewilligte und beantragte Stunden widerspruchsfrei
- Kopie des Berichts in der Behandlungsdokumentation abgelegt
- Einreichungsdatum und Weg notiert, Wiedervorlage eingetragen
Private Krankenversicherung
Private Versicherer prüfen nach ihrem Tarif. Viele verlangen eine Leistungszusage vor Beginn oder nach einer bestimmten Stundenzahl, einige ziehen eine Gutachterin oder einen Gutachter hinzu. Üblich ist ein Bericht in Anlehnung an den PTV-3-Aufbau; das Formular selbst ist nicht überall vorgeschrieben.
- Tarif und etwaige Stundenbegrenzung bei der Patientin oder dem Patienten erfragt
- Leistungszusage angefragt, bevor die Behandlung beginnt oder fortgesetzt wird
- Anforderungen des Versicherers an Bericht und Formulare geklärt
- Einwilligung der Patientin oder des Patienten zur Übermittlung vorhanden
Beihilfe
Bei Beihilfeberechtigten entscheidet die Beihilfestelle nach den Vorschriften des Bundes oder des jeweiligen Landes. Für Bundesbeamte gibt es ein Formblatt für den Bericht, das dieselbe Gliederung wie der PTV-3-Bericht vorsieht. Auch hier gilt: Erst klären, was die Beihilfestelle verlangt, dann einreichen.
- Zuständige Beihilfestelle und anzuwendende Vorschrift (Bund oder Land) bekannt
- Erforderliche Anerkennung vor Beginn oder Fortführung geklärt
- Formblatt der Beihilfe mit demselben Inhalt wie Ihr Bericht abgestimmt
- Verhältnis zur Erstattung durch die private Versicherung besprochen
Kostenerstattung
Bei Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung, die eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung aufsuchen, kommt eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V in Betracht. Über den Antrag entscheidet die Krankenkasse. Welche Angaben Sie dazu bescheinigen können, erklärt der Beitrag Kostenerstattung: Was Sie bescheinigen können.
- Antrag der Patientin oder des Patienten bei der Krankenkasse gestellt, vor Behandlungsbeginn, soweit möglich
- Dokumentierte Bemühungen um einen Behandlungsplatz liegen mit Datum vor
- Ihre therapeutische Stellungnahme (nur Ihre fachlichen Angaben) beigefügt oder der Patientin übergeben
- Schweigepflichtentbindung vorhanden, wenn Sie selbst an die Kasse übermitteln
Typische Fehler
- Unterschrift der Patientin oder des Patienten fehlt
- Diagnose im Antrag weicht von der im Bericht ab
- Bericht enthält den Klarnamen statt der Chiffre
- Veralteter Konsiliarbericht oder fehlende Berücksichtigung des Ergebnisses
- Stundenangaben passen nicht zueinander
Wie eine Antrags-Mappe hilft
Der Antrags-Copilot führt je Antrag eine Mappe und zeigt, welche Unterlagen vorliegen und welche noch fehlen, zum Beispiel einen Konsiliarbericht. Er bereitet Entwürfe vor und erinnert an Fristen; prüfen, unterschreiben und versenden tun Sie. Ein kostenloses Formular zur Prüfung vor der Unterschrift steht ohne Anmeldung bereit. Zur Warteliste.
Häufige Fragen
Muss ich bei Privatversicherten den PTV-3-Bericht verwenden?
Nicht überall. Manche Versicherer verlangen einen formlosen Bericht, andere orientieren sich am PTV-3-Aufbau. Erfragen Sie die Anforderung vorab beim Versicherer oder bei der Patientin oder dem Patienten.
Wer benötigt den Konsiliarbericht?
Er stammt von einer Ärztin oder einem Arzt und gehört im Gutachterverfahren zu den üblichen Unterlagen. Er soll aktuell sein; sein Ergebnis berücksichtigen Sie im Bericht. Eine Anforderung können Sie mit einem Brief an die Hausärztin oder den Hausarzt verbinden.
Darf ich Unterlagen direkt an die Krankenkasse senden?
Sie benötigen dafür die Einwilligung beziehungsweise Schweigepflichtentbindung der Patientin oder des Patienten. Ohne sie geben Sie die Unterlagen der Patientin oder dem Patienten, die oder der sie selbst einreicht.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Psychotherapie-Richtlinie, Regelungen zum Antrags- und Gutachterverfahren, g-ba.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte), Formulare PTV 1, 2, 3 und 8, kbv.de
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Beihilfevorschriften der Länder, gesetze-im-internet.de (Einzelregelungen von uns nicht gegengeprüft: unverified)
- § 13 Abs. 3 SGB V, gesetze-im-internet.de
- Bundespsychotherapeutenkammer: Informationen zur ambulanten Psychotherapie, bptk.de