Arztbrief an Hausärztin, Hausarzt oder Psychiater: Inhalt und Schweigepflichtentbindung
Ein Brief an die Hausärztin, den Hausarzt oder die Fachärztin für Psychiatrie ist kurz und hat einen klaren Anlass. Er enthält, was die Empfängerin oder der Empfänger für ihre oder seine Aufgabe braucht, und er geht nur mit der Einwilligung der Patientin oder des Patienten hinaus, die oder der Sie von der Schweigepflicht entbindet.
Hinweis: Der Beitrag erklärt den üblichen Aufbau eines Briefes und einer Entbindung. Er ersetzt weder die Regeln Ihrer Berufsordnung noch eine Rechtsberatung. Prüfen Sie Besonderheiten Ihres Bundeslands und Ihres Berufsverbands.
Anlässe für einen Brief
- Anforderung eines Konsiliarberichts, der für den Antrag benötigt wird
- Information an die mitbehandelnde Hausärztin oder den Hausarzt über Beginn, Verlauf oder Ende der Behandlung
- Abstimmung mit der Fachärztin oder dem Facharzt für Psychiatrie bei gemeinsamer Behandlung
- Bitte um somatische Abklärung eines Befunds, den die Patientin oder der Patient berichtet
Inhalt in der Reihenfolge, in der gelesen wird
- Anrede und Bezug: Name der Patientin oder des Patienten mit Geburtsdatum, Datum der Entbindung.
- Anlass und Fragestellung: ein bis zwei Sätze, was Sie wissen oder mitteilen möchten. Die Fragestellung formulieren Sie selbst.
- Diagnose: Ihre Diagnose nach ICD-10-GM, sofern für die Empfängerin oder den Empfänger relevant.
- Kurzer Verlauf: Behandlungsbeginn, Verfahren, bisheriger Stand in wenigen datierten Sätzen.
- Angaben der Patientin oder des Patienten zur Medikation: kennzeichnen Sie sie als deren Angabe, wenn Sie sie nicht selbst verordnet haben.
- Konkrete Bitte: zum Beispiel Zusendung des Konsiliarberichts, Rückmeldung oder Abstimmung, mit einer Frist, wenn nötig.
- Gruß, Kontaktdaten, Unterschrift.
Schreiben Sie nur, was die Empfängerin oder der Empfänger braucht. Details aus den Sitzungen, die für die Aufgabe nicht erforderlich sind, gehören nicht in den Brief.
Schweigepflichtentbindung: Bestandteile
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 203 StGB). Auch der Austausch mit anderen Behandelnden ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten oder auf einer anderen Rechtsgrundlage zulässig. Eine schriftliche Entbindung sollte Folgendes enthalten:
| Bestandteil | Beispiel |
|---|---|
| Wer entbindet | Name und Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten |
| Wer wird entbunden | Ihr Name und Ihre Praxis |
| Gegenüber wem | Name und Anschrift der Hausärztin, des Hausarztes oder der Fachärztin |
| Welche Inhalte | Zum Beispiel Diagnose, Verlauf, Fragestellung; konkret benennen, nicht pauschal |
| Zu welchem Zweck | Zum Beispiel Konsiliarbericht für den Antrag, Abstimmung der Mitbehandlung |
| In welche Richtung | Nur von Ihnen an die Empfängerin oder den Empfänger, oder wechselseitig |
| Dauer und Widerruf | Befristung oder bis Widerruf; Hinweis, dass die Entbindung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann |
| Ort, Datum, Unterschrift | Eigenhändig durch die Patientin oder den Patienten |
Bewahren Sie die unterschriebene Entbindung in der Behandlungsdokumentation auf. Die Patientin oder der Patient darf auf Wunsch eine Kopie des Briefes erhalten.
Datenschutz bei der Übermittlung
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (Art. 9 DSGVO). Versenden Sie Briefe über einen geschützten Weg, zum Beispiel per Post oder verschlüsselt, und prüfen Sie Anschrift und Empfänger vor dem Absenden. Unverschlüsselte E-Mail eignet sich dafür nicht.
Typische Fehler
- Brief geht ohne Entbindung hinaus
- Entbindung ist pauschal gehalten und benennt keine Inhalte
- Zu viele Details aus den Sitzungen
- Medikationsangaben der Patientin oder des Patienten erscheinen als eigene Feststellung
- Keine konkrete Bitte, sodass offenbleibt, was die Empfängerin oder der Empfänger tun soll
Wie Software dabei helfen kann
Die Anschrift der Hausärztin oder des Hausarztes hinterlegen Sie einmal je Fall; sie steht danach automatisch im Brief. Der Antrags-Copilot setzt Brief, Konsiliaranforderung und Bescheinigungen aus Ihrer Fallakte zusammen, jeweils mit Quelle. Fragestellung und Diagnose bleiben Ihr eigener Text; der Copilot verschickt nichts. Zur Warteliste oder zum Musterbericht. Wie der Konsiliarbericht in den Antrag passt, zeigt die Unterlagen-Checkliste.
Häufige Fragen
Brauche ich für jeden Brief an die Hausärztin oder den Hausarzt eine Entbindung?
Grundsätzlich ja, sofern keine andere Rechtsgrundlage vorliegt. Eine Entbindung kann mehrere Briefe für denselben Zweck abdecken, wenn sie das ausdrücklich benennt.
Darf ich ein Konsil auch ohne Brief anfordern?
Die Anforderung selbst gibt Daten der Patientin oder des Patienten weiter und setzt deshalb ebenfalls die Einwilligung voraus. Die Patientin oder der Patient kann auch selbst um den Konsiliarbericht bitten und ihn Ihnen aushändigen.
Was, wenn die Patientin oder der Patient die Entbindung verweigert?
Dann dürfen Sie nicht übermitteln. Besprechen Sie, welche Folgen das für den Antrag hat, etwa dass ein Konsiliarbericht fehlt, und dokumentieren Sie das Gespräch.
Quellen
- § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen), gesetze-im-internet.de
- Art. 9 DSGVO (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten), eur-lex.europa.eu
- Bundespsychotherapeutenkammer: Muster-Berufsordnung zur Verschwiegenheit, bptk.de (Landesberufsordnungen können abweichen; Fundstelle unverified)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie-Vereinbarung zum Konsiliarbericht, kbv.de
- BfArM: ICD-10-GM, aktuelle Version, bfarm.de