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KZT/LZT-Fristenrechner
Wie viele Einheiten fehlen bis zur Beantragung der KZT 2, wann ist die Umwandlung in eine Langzeittherapie spätestens zu beantragen, und wie viele Stunden bleiben bis zum Bewilligungsschritt und zur Höchstgrenze?
Geltungsbereich: Einzeltherapie bei Erwachsenen. Gruppentherapie und Kombinationsbehandlung haben andere Grenzen und werden hier nicht berechnet. Der Rechner ist eine Orientierung und ersetzt nicht den Blick in die Richtlinie und in die Vorgaben Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Stand der Werte: 04.10.2026.
Ergebnis
Die zugrunde gelegten Werte
- Kurzzeittherapie: zwei Schritte (KZT 1 und KZT 2) zu je 12 Stunden (PT-RL § 29 Nr. 1 und 2; Psychotherapie-Vereinbarung § 11 Abs. 5).
- KZT 2: frühestens nach 7 durchgeführten Therapieeinheiten der KZT 1 zu beantragen (§ 11 Abs. 5 Satz 3).
- Umwandlung in eine Langzeittherapie: spätestens mit der 8. Therapieeinheit der KZT 2 zu beantragen (§ 11 Abs. 5 Satz 4).
- Langzeittherapie: Bewilligungsschritt und Höchstgrenze je Verfahren (PT-RL § 30), jeweils kumulativ einschließlich der angerechneten KZT-Stunden.
| Verfahren | Bewilligungsschritt (Std., kumulativ) | Höchstgrenze (Std., kumulativ) |
|---|---|---|
| Verhaltenstherapie (VT) | 60 | 80 |
| Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) | 60 | 100 |
| Analytische Psychotherapie (AP) | 160 | 300 |
| Systemische Therapie (ST) | 36 | 48 |
Quellen: Psychotherapie-Richtlinie des G-BA (PT-RL) § 28 Abs. 9, § 29 Nr. 1-2, § 30; Beschluss vom 19.03.2026, in Kraft seit 17.06.2026; Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) § 11 Abs. 5-6. Die Zahlen sind identisch mit denen, die der Gutachter-Check des Antrags-Copilots für die formale Prüfung verwendet; sie werden aus derselben Quelle erzeugt.
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