Bericht an den Gutachter in der Ausbildung: Leitfaden für PiA

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten

Für Psychotherapeut:innen in Ausbildung (PiA) ist der Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter oft der erste längere Text, den jemand außerhalb von Institut und Supervision über einen eigenen Fall liest. Die Anforderungen sind dieselben wie für approbierte Kolleginnen und Kollegen. Anders ist der Weg dorthin: Der Bericht entsteht unter Supervision, nach den Regeln des Instituts und meist mit mehreren Fassungen. Dieser Leitfaden beschreibt, wie Sie diesen Weg planen und welche Schwächen in Ausbildungsberichten häufig vorkommen.

Hinweis: Maßgeblich sind die aktuelle Fassung des Formulars PTV 3 mit Leitfaden, der Psychotherapie-Richtlinie des G-BA und der Psychotherapie-Vereinbarung, dazu die Vorgaben Ihres Ausbildungsinstituts. Dieser Beitrag ersetzt keine dieser Vorgaben und keine Supervision.

Der Rahmen in der Ausbildung

In der praktischen Ausbildung behandeln PiA unter Supervision, meist in der Ausbildungsambulanz ihres Instituts. Ausbildungsambulanzen sind nach § 117 Abs. 3 SGB V zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Versicherter ermächtigt. Für Kurzzeit- und Langzeittherapie gelten dort die Regeln der Psychotherapie-Richtlinie: Eine Langzeittherapie wird nach der aktuellen Psychotherapie-Richtlinie im Regelfall im Gutachterverfahren beantragt, mit einem Bericht nach dem Leitfaden zum PTV 3.

Drei Dinge kommen in der Ausbildung hinzu:

  • Supervision: Fallkonzeption und Behandlungsplan werden in der Supervision besprochen, bevor der Bericht entsteht. Viele Institute verlangen, dass die Supervision den Bericht vor dem Versand liest.
  • Institutsregeln: Wer den Bericht abzeichnet, wie viel Vorlauf die Ambulanz für den Versand braucht und wie Anträge intern laufen, legt das Institut fest.
  • Lernziel: Der Bericht ist zugleich Übung im fallbezogenen Denken. Gutachterinnen und Gutachter erwarten keine perfekte Prosa, wohl aber ein schlüssiges, auf den Fall bezogenes Modell.

Ausbildungen nach dem bis August 2020 geltenden Psychotherapeutengesetz können nach der Übergangsregelung noch bis 2032 abgeschlossen werden, in Härtefällen bis 2035. Für Psychotherapeut:innen in Weiterbildung nach neuem Recht stellt sich die Aufgabe ähnlich; für den Bericht gilt derselbe Leitfaden.

Welche Berichtsart ansteht

Kurzzeittherapie ist grundsätzlich ohne Gutachten möglich. Ein Bericht entsteht deshalb meist als Erstbericht für eine Langzeittherapie direkt nach der Probatorik, als Umwandlungsbericht, wenn eine Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie übergehen soll (zu beantragen spätestens mit der achten Einheit der zweiten Kurzzeittherapie), oder als Fortführungsbericht über den Bewilligungsschritt hinaus. Welche Frist für Ihren Fall gilt, zeigt der KZT/LZT-Fristenrechner. Was zur Umwandlung gehört, beschreibt die Checkliste zum Umwandlungsbericht.

Den Zeitplan mit der Supervision rückwärts rechnen

Der häufigste Engpass in der Ausbildung ist nicht das Schreiben, sondern die Zeit zwischen erster Fassung und Versand. Rechnen Sie vom Termin zurück, an dem der Antrag bei der Krankenkasse sein muss:

Zeitplan für einen Bericht in der Ausbildung
SchrittWas Sie klären
Versand über die AmbulanzWie viele Tage braucht die Ambulanz für Unterschriften, Formulare und Versand?
Letzte Durchsicht der SupervisionWann liest die Supervision die Endfassung, und wird sie abgezeichnet?
ÜberarbeitungPlanen Sie mindestens eine Runde für Rückmeldungen ein, bei einem ersten Bericht eher zwei.
Erste FassungLiegt der Konsiliarbericht vor? Sind Fragebogenwerte mit Datum und Instrument dokumentiert?
Fallkonzeption in der SupervisionStörungsmodell und Behandlungsplan einmal besprechen, bevor Sie Text schreiben.

Wer die Fallkonzeption vor dem ersten Satz in der Supervision bespricht, spart meist eine ganze Überarbeitungsrunde. Wie eine verhaltenstherapeutische Fallkonzeption aufgebaut ist, zeigt der Beitrag Fallkonzeption in der Verhaltenstherapie.

Die Gliederung: worauf es in Ausbildungsberichten ankommt

Der Leitfaden gliedert den Erstbericht in sechs Abschnitte; bei der Umwandlung kommt der bisherige Verlauf hinzu. Die Abschnitte im Einzelnen erklärt der Beitrag PTV3-Bericht: Aufbau und Gliederung. Hier die Punkte, an denen Ausbildungsberichte häufig nachgebessert werden müssen:

  1. Soziodemographische Daten: knapp und nur, was für das Verständnis nötig ist. Kein Arbeitgeber, kein Wohnort, keine seltenen Merkmale.
  2. Symptomatik und psychischer Befund: zuerst das Beschwerdebild in den Worten der Person, dann der Befund in der Fachsprache. Fragebogenwerte immer mit Instrument und Datum.
  3. Somatischer Befund: das Ergebnis des Konsiliarberichts und relevante Medikation. Fehlt der Konsiliarbericht, ist der Antrag unvollständig.
  4. Lebensgeschichte, Krankheitsanamnese, Störungsmodell: Hier entscheidet sich, ob der Bericht trägt. Jede biografische Angabe sollte im Modell eine Rolle spielen. In der Verhaltenstherapie gehört das funktionale Bedingungsmodell hierher (siehe Verhaltensanalyse im Bericht), in den psychodynamischen Verfahren die psychodynamische Hypothese.
  5. Diagnose: nach ICD-10-GM mit Diagnosesicherheit. Sie muss sich aus den Abschnitten 2 und 4 nachvollziehbar ergeben.
  6. Behandlungsplan und Prognose: wenige, beobachtbare Ziele, aus dem Modell abgeleitete Methoden, Frequenz und beantragter Umfang. Die Prognose stützt sich auf Faktoren, die im Bericht vorkommen.

Typische Schwächen in Ausbildungsberichten

  • Lehrbuch statt Fall: Das Störungsmodell beschreibt die Störung im Allgemeinen, nicht diese Person. Gutachterinnen und Gutachter fragen: Woran zeigt sich das hier?
  • Literaturzitate: Der Bericht ist keine Hausarbeit. Ein Modell überzeugt durch den Bezug auf konkrete Situationen aus der Behandlung, nicht durch Quellenangaben.
  • Zu viele Ziele: Zehn Ziele lassen sich in einem Kontingent kaum prüfbar verfolgen. Drei bis vier, sauber aus dem Modell abgeleitet, sind überzeugender.
  • Methodenliste ohne Begründung: Jede Methode sollte an einer aufrechterhaltenden Bedingung oder einem Ziel ansetzen.
  • Floskelhafte Prognose: „Die Prognose ist günstig“ ohne Begründung. Besser: Motivation, bisherige Veränderungen, Ressourcen, die im Bericht belegt sind.
  • Sprache der Supervision übernommen: Begriffe aus der Supervision ohne Fallbezug wirken angelernt. Übersetzen Sie sie in Beobachtungen aus Ihren Sitzungen.

Persönlich verfassen in der Ausbildung

Die Psychotherapie-Vereinbarung bestimmt, dass der Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter von der Psychotherapeutin oder vom Psychotherapeuten vollständig persönlich zu verfassen ist. In der Ausbildung heißt das: Supervision prüft, fragt nach und gibt Rückmeldung, formuliert den Bericht aber nicht. Dasselbe gilt für Musterberichte aus dem Kurs und für Software. Eine Vorlage zeigt die Form; der Text über Ihren Fall stammt von Ihnen. Mehr dazu im Beitrag KI im Gutachterverfahren.

Supervision für den Bericht nutzen

  • Konkrete Fragen mitbringen: „Trägt das Modell die Ziele?“ führt weiter als „Können Sie mal drüberschauen?“
  • Eine Fassung zur Zeit: Nummerieren Sie die Fassungen und halten Sie fest, welche Anmerkung sich auf welchen Satz bezog.
  • Einwilligung klären: Bevor Sie Unterlagen außerhalb der Ambulanz teilen, etwa mit einer externen Supervision, braucht es eine Grundlage für die Offenbarung, in der Regel eine schriftliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindung der Patientin oder des Patienten. Fragen Sie im Zweifel die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten Ihres Instituts.

Wie Software dabei helfen kann

Der Antrags-Copilot ordnet Ihre eigenen Sitzungsnotizen und Fragebogenwerte in die Gliederung des PTV 3 und zeigt an jedem Satz die Fundstelle mit Datum; Sätze ohne Quelle markiert er als „Nicht belegt“. Eine signierte Fassung können Sie mit Ihrer Supervision teilen, die Anmerkungen direkt am Satz setzt. Er stellt keine Diagnosen und gibt keine Prognosen ab. Wichtig: Daten von Patient:innen einer ermächtigten Ausbildungsambulanz dürfen im Antrags-Copilot erst verarbeitet werden, wenn unser C5-Testat nach § 393 SGB V vorliegt. Was heute schon geht und was der PiA-Tarif umfasst, steht auf der Seite Für PiA und Ausbildungsinstitute.

Häufige Fragen

Muss die Supervisorin oder der Supervisor den Bericht unterschreiben?

Das regelt Ihr Ausbildungsinstitut. In vielen Ausbildungsambulanzen liest die Supervision den Bericht vor dem Versand gegen und zeichnet ihn ab. Fragen Sie vor der ersten Fassung, welche Form verlangt wird und wie viel Vorlauf die Supervision braucht.

Darf die Supervision Passagen für mich formulieren?

Die Psychotherapie-Vereinbarung verlangt, dass der Bericht von der Therapeutin oder dem Therapeuten vollständig persönlich verfasst wird. Supervision gibt Rückmeldung zu Modell, Plan und Schlüssigkeit; die Formulierung bleibt Ihre. Das gilt ebenso für Software und für Musterberichte.

Unterscheidet sich der Bericht in der Ausbildung vom Bericht approbierter Kolleg:innen?

In Gliederung und Anforderungen nicht. Maßgeblich ist der aktuelle Leitfaden zum Formular PTV 3. Unterschiede liegen im Ablauf: Supervision, Vorgaben des Instituts und mehr Zeit für Überarbeitungen.

Kurz zusammengefasst

  • Anforderungen wie bei approbierten Kolleg:innen, Ablauf mit Supervision und Institutsregeln.
  • Vom Versandtermin rückwärts planen, mit mindestens einer Überarbeitungsrunde.
  • Fallkonzeption vor dem ersten Satz in der Supervision besprechen.
  • Modell auf diesen Fall beziehen, wenige beobachtbare Ziele, begründete Methoden.
  • Der Text stammt von Ihnen; Supervision, Vorlagen und Software helfen beim Prüfen und Ordnen.

Quellen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Psychotherapie-Richtlinie, aktuelle Fassung, g-ba.de
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte), Formulare PTV 3 und PTV 8, kbv.de
  • Sozialgesetzbuch V, § 117 (Hochschul- und Ausbildungsambulanzen), gesetze-im-internet.de
  • Psychotherapeutengesetz (PsychThG, Fassung bis 31.08.2020, und Übergangsvorschriften) sowie Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV), gesetze-im-internet.de
  • BfArM: ICD-10-GM, aktuelle Version, bfarm.de